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Mit Zorn gegen Hass im Netz

homo.net Info vom 2. Juli 2020
von Webmaster Jan

 

Hasskriminalität gegen LGBT nimmt gewaltig zu. Die Zahlen steigen, das Dunkelfeld ist groß. So berichten es täglich die Medien.

Ein Mensch, schwul oder nicht, hat viele verschiedene Eigenschaften: Geschlecht, Sexualität, Psyche, Bildung, Beruf, Besitz, soziales Umfeld, um nur einige der offensichtlichsten zu nennen. Wenn Hassredner alle diese und mehr Eigenschaften auf einen gemeinsamen Nenner bringen und zu Schwuchtel oder Warmduscher verdichten, ist das beleidigend. Erst einmal ist es aber auch eine kreative Leistung. Der Hassredner muss Dinge Wissen, die nicht offensichtlich aus den Eigenschaften der Person zu erkennen sind.

Dazu eignen sich bevorzugt Vorurteile, bei Politikern und Medien zunehmend auch alternative Fakten, die man früher als Zeitungsenten oder Lügen bezeichnete, sowie rassistische und sexuelle Grobheiten. Letztere bevorzugt aus dem queeren Repertoire: Schwuchtel, Warmduscher, Tunte, Hinterlader, Schwulette, Warmer Bruder, Homo, eher selten Urning. Das Wort aus der Schwulenbewegung des 19. Jahrhundert kennen selbst Schwule meist nicht mehr. Da versagt auch die mangelnde Bildung so manchen Hassredners.

Angeblich kostenlose Internetdienstleistungen haben wir bereits teuer bezahlt mit unserer Freizeit, Privatsphäre, Sicherheit und vielen, vielen intimsten Daten. Wir erlauben den Kahlschlag der Medienlandschaft, die Verödung des Einzelhandels, ungenierte Steuergestaltung durch nicht mehr zu beherrschende Großkonzerne. Lügen werden zu alternativen Fakten und Schwulenhasser zu Präsidenten.

Wer in sozialen Netzwerken aktiv ist, stößt schnell auch auf Hass. Hate Speech ist digitale Gewalt, die über Sprache, Worte oder Bilder verbreitet wird und die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet.

Neue Grenzen sollen her, die uns vor diesem Hass im Netz schützen. Bußgelder sollen Druck auf Webseitenbetreiber erhöhen, Hasskommentare zu meldepflichtigen Straftaten werden. Umfassende Maßnahmenkataloge werden entworfen, damit im Kampf gegen Hass im Netz künftig alle mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren müssen. Diese massenhaften Gesetzesvorschläge haben zwei Dinge gemeinsam: Sie sind völlig überflüssig und sie beschränken massiv unsere Meinungsfreiheit.

Wer soll der Richter sein und die Grenzen unserer erlaubten Meinungen zukünftig bestimmen? Im Kampf für die Freiheit im Sinne Voltaires gilt die Meinungsfreiheit immer auch und besonders für Andersdenkende, selbst wenn deren Gedanken noch so abstrus, unhaltbar und extrem sind. Der erst 1994 gestorbene Karl Popper hatte nicht recht, wenn er schrieb: „Wer auch der Intoleranz gegenüber tolerant ist, der befördert Intoleranz.“ Intellektuell gibt es viele Möglichkeiten, Intoleranz zu bekämpfen. Intoleranz selbst gehört nicht zu diesen Stilmitteln.

Da irrte auch die 1919 ermordete Sozialdemokratin Rosa Luxemburg. Zwar stellte auch sie richtig fest: „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“ Dann fragte sie weiter: „Aber was ist, wenn der andere denkt, dass alle das gleiche Denken sollen?“ Da die Frage rhetorisch gemeint war, ist sie selbstverständlich genau so falsch wie die von Popper abgesegnete Intoleranz. Niemand kann Dich zwingen, falsches Denken ungeprüft zu übernehmen.

Wenn ich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera habe, wähle ich immer die Cholera. Denn Dünnschiss bekomme ich weg. Die Festlegung von Grenzen der Meinungsfreiheit ist unerträglich. Hass ist erträglich, denn er kann durch intellektuellen Zorn nicht leicht, aber doch, in seine Schranken gewiesen werden. Im Extremfall hilft ein Psychiater weiter. Oder der Zorn! „Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht“. Papst Gregor der Große hat das vor über 1.400 Jahren geschrieben, am Übergang des 6. ins 7. Jahrhundert. Wer hätte gedacht, dass ich mal einen Papst zitieren würde ohne jeden ironischen Hintergedanken?

Heute liest man bei Peter Sloterdijk (73): „Das kleine Zornhandwerk ist dazu verurteilt, sich in kleinen Pfuschereien zu erschöpfen.“ Da fragt man sich im ersten Moment, was aus deutschen Dichtern und Denkern geworden ist, und danach, was der Typ eingenommen oder geraucht hat. Denn Alkohol alleine kann diesen geistigen Verfall des Zorns kaum bewirkt haben.

Wir brauchen keine neuen Gesetze, damit sich Leute wie Renate Künast (64 Grüne) erfolgreicher gegen Hass im Netz wehren können. Schon heute darf man sie weder als Schwaben-Schwuchtel noch als Warmduscher bezeichnen. Der Entertainer Harald Schmidt (62) hat das ausprobiert und während der Fußball-Weltmeisterschaft 1998 den Nationalspieler Jürgen Klinsmann (55) derart verunglimpft. Seine Äußerung führte zu einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Deutschen Fußballbund, bei der Schmidt unterlag.

Wenn ein solcher juristischer Sieg der sexuell schwer beleidigten Renate Künast nicht so einfach gelang, liegt das also sicher nicht an mangelhafter Gesetzeslage. Vielleicht hatte sie einfach billigere Anwälte als der Deutsche Fußballbund oder die Richter hatten einen schlechten Tag. Oder aber Gerichte im 21. Jahrhundert urteilen bei politisch unkorrekten Zwischenrufen von Politikerinnen über Kindesmissbrauch eher gegen die daraufhin beleidigte Klägerin als bei erfolgreichen Fußballnationalhelden, die wahrscheinlich tatsächlich nicht schwul sind und sich nach dem Spiel eher in einem Eisbad laben, statt warm zu duschen.

Weiterhin warm duschend,
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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