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Schwuler Kuchen

homo.net Info vom 22. August 2019
von Webmaster Jan

 

Wenn ein Bäcker einen Kuchen mit Aufschrift „Ich liebe Peter“ backen soll, ist das eine Dienstleistung ohne persönliches, politisches oder religiöses Bekenntnis. Keiner verlangt vom Bäcker, den Peter tatsächlich zu lieben. Die Wünsche des Kunden haben ihre Grenzen nur da, wo in sehr seltenen Fällen auch im öffentlichen Leben Meinungsfreiheit tatsächlich rechtlich eingeschränkt ist. Sollte man meinen…

Nicht so in Nordirland. Dort streiten seit Mai 2014 Gareth Lee und die Ashers Baking Company über den „gay cake“, einen schwulen Kuchen. Eigentlich war gar nichts besonderes passiert. Gareth ging zum Bäcker, bestellte einen Kuchen mit Aufschrift, gab seine Vorlage ab, zahlte 40,- Euro und ging. Drei, vier Tage drauf rief die Firma an und teilte ihm mit, dass die Inschrift nicht mit dem christlichen Gewissen der Firmeneigner vereinbar sei und man deshalb aus Gewissensgründen den Auftrag nicht ausführen könne. Die Vorlage wurde zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet.

Das für diese Christen nicht akzeptable Motiv zeigte die Comicfiguren Ernie und Bert, das QueerSpace Logo und die Aufschrift „Support Gay Marriage“, Unterstützt schwule Ehe.

Gareth Lee klagte und bekam in zwei Instanzen Recht: Ein klarer Verstoß gegen die strengen Antidiskriminierungsgesetze Nordirlands. Die Briten sehen das anders. Vier Jahre später, im Oktober 2018, hob der oberste Gerichtshof in London das Urteil auf mit spitzfindigen juristischen Argumenten: Die Bäckerei habe sich nicht aufgrund der sexuellen Orientierung von Herrn Lee geweigert, den Kuchen zu backen. „Die Einwände richteten sich gegen die Botschaft auf dem Kuchen und nicht gegen die persönlichen Merkmale von Herrn Lee oder irgendjemand anderem, mit dem er in Verbindung gebracht wurde“, meinte das Gericht.

Christliche Kreise haben das Urteil nicht nur gefeiert sondern auch finanziert. Inzwischen kostet der 40 Euro Kuchen nämlich bereits weit über eine halbe Million Pfund. Das „Christian Institute“ ist eine „Wohltätigkeits-“ und Lobbyistengruppe. Der Rechtsschutzfonds des Institutes hat die Kosten der Ashers übernommen. Begründung: Der Fall zeige die Notwendigkeit eines angemessenen Rechtsschutzes für Familienunternehmen mit festen Überzeugungen.

Ein schlimmer Präzedenzfall. Falls das Urteil bestand hat, könnten in Zukunft alle möglichen religiösen Firmenbesitzer ihre Dienste verweigern mit der plumpen Ausrede, wir meinen ja nicht Deine Person sondern uns passt nur Deine Meinung nicht.

Ist die polemische Diskussion über einen Kuchen so wichtig wie es scheint? Das Recht auf Nichtdiskriminierung prallt hier auf die Religionsfreiheit. Die Interaktion zwischen diesen beiden ist immer umstritten. Gläubige feiern die Entscheidung, ohne viel über die rechtliche Begründung zu wissen oder mehr über die Diskriminierung schwuler Menschen zu erfahren. Während LGBT Aktivisten enttäuscht sind und behaupten, dass das Urteil einen Mangel an Klarheit im Gleichstellungsrecht hinterlässt.

Bei dieser Entscheidung geht es nicht darum, Rechte zu garantieren oder einzuschränken. Es geht um unsere ureigene Würde. Wir müssen lernen, in Vielfalt zusammen zu leben und andere zu respektieren, egal ob wir ihnen zustimmen oder nicht. Uneinigkeit berechtigt niemanden Menschen zu diskriminieren. Heute ist es besonders wichtig, dies nicht mehr als Gewinn- oder Verlustspiel zwischen „denen“ und „uns“ zu sehen. Wir müssen uns mit Vernunft und Gewissen auf das Wesentliche konzentrieren: Unsere Verantwortung brüderlich und gemeinsam zu handeln.

Um so erfreulicher ist, dass der Fall in die nächste, internationale Instanz geht. Er wurde jetzt dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Entscheidung vorgelegt.

Möge hier die Nächstenliebe gewinnen,
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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