Einen Moment...

Unheilbare Mode

homo.net Info vom 13. Juni 2019
von Webmaster Jan

 

Wenn man diese Woche Pressespiegel nach „Konversationstherapie“ und Jens Spahn durchsucht, bekommt man schnell den Eindruck Deutschland sei sich einig. Einfach abschaffen. Es geht nur noch um das wann und wie.

Unser schwuler Gesundheitsminister hatte zwei Gutachten zum Thema bestellt. Jetzt liegen sie vor. In den Gutachten wird für die Konversationstherapie der international etablierte Begriff „Sexual Orientation Change Efforts“ (SOCE) verwendet.

Das erste Gutachten geht zwei Fragen nach:

1. Sind so genannte Konversionsbehandlungen bei homosexueller Orientierung evidenzbasiert?

2. Welche Hinweise auf schädliche Auswirkungen gibt es?

„Zahlreiche Studien zeigen, dass die sexuelle Orientierung bei vielen Menschen im Lebensverlauf relativ stabil ist.“ „Insgesamt lässt keine der uns bekannten Studien den Schluss zu, dass die sexuelle Orientierung durch SOCE dauerhaft verändert werden kann.“

Bei den schädlichen Auswirkungen kommt die Studie zu dem Schluss, es gäbe deutliche Hinweise auf negative Wirkungen wie Depression, Angst, Selbstmord, sexuelle und Beziehungsprobleme. Auf gesellschaftlicher Ebene unterstütze SOCE die Diskriminierung von nicht-heterosexuell orientierten Menschen und könne damit negative Folgen haben.

Homosexualität sei keine Krankheit. Behandlungen seien zwecklos. Sowohl für die behandelte Person als auch für die Gesellschaft gebe es nur negativer Wirkungen. Somit sei die Durchführung von SOCE aus medizinisch-psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht unsinnig.

Besonders interessant für unsere Leser scheint mir auch die geschichtliche Einführung. Erst seit dem 19. Jahrhundert wurde Homosexualität als negativ, abartig und krankhaft angesehen. Wie es dazu kam, kannst Du hier nachlesen:

http://homo.net/news/SOCE_behandlung

Das zweite Gutachten ist harte Kost für Nichtjuristen. Es kommt aber zu eindeutigen Ergebnissen: Verbote seien verfassungsrechtlich möglich. Ordnungsstrafen könnten in allen Fällen verhängt werden. Bei Minderjährigen könnte das Verbot auch ins Strafrecht aufgenommen werden. Das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und der Glaubensfreiheit könnten die Täter nicht vor Verbot und Strafe schützen.

Wer sich durch das juristische Gutachten wühlen möchte:

http://homo.net/news/SOCE_rechtslage

Jens Spahn möchte bis zum Ende des Jahres zusammen mit dem Justizministerium einen Gesetzentwurf vorlegen: „Meine Haltung ist klar: Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig.“

Wir hoffen, dass er das zügig durchzieht und dass das Strafmaß hoch genug wird um deutliche Abschreckung zu bewirken. Im Wiederholungsfall sollte Berufsverbot kein Tabu sein.

Wäre doch toll, wenn der Papst in Deutschland Berufsverbot bekommen könnte, wenn er noch einmal behauptet, dass Homosexualität eine Mode sei und wie im letzten August mit einem Plädoyer für die psychiatrische Behandlung homosexueller Kinder für Empörung sorgt. Denn eins ist klar, solange der das darf, sind auch Deutsche Gesetzte dagegen deutlich stumpfer.

Hoffentlich bald,
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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