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Mann bleibt Mann im Krieg

homo.net Info vom 18. April 2024
von Webmaster Jan

 

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist vom Bundestag verabschiedet worden. Für mehr als 99 Prozent der Bürger ändert sich nichts. Aber für die wenigen wirklich Betroffenen ist es eine große Erleichterung und eine enorme Verbesserung ihres Lebens. Endlich entscheiden nicht mehr Psychologen und Amtsgerichte in jahrelangen Verfahren über die Änderung des Geschlechtseintrags von Transsexuellen.

Das von der gesellschaftlichen Entwicklung längst überholte Transsexuellengesetz von 1980 wird damit abgeschafft. Damals galt Transsexualität noch als Krankheit. Bereits sechsmal hatte das Bundesverfassungsgericht Teile dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es war also höchste Zeit für eine Neufassung, schon allein deshalb, weil Experten voraussagen, dass das neue Gesetz dazu beitragen könnte, die besonders hohe Selbstmordrate bei Transsexuellen deutlich zu senken.

Die Debatte im Bundestag wurde nicht nur emotional, sondern vor allem oft auch ausgesprochen inkompetent geführt. Schon der zweite Satz des neuen Gesetzes nimmt allen geäußerten medizinischen Bedenken den Wind aus den Segeln: „Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.“ Keine Frauensauna wird gezwungen, bärtige Männer mit weiblichen Vornamen einzulassen. Auch im Sport bleibt alles beim Alten, wo man seit 50 Jahren weiß, dass Sportlerinnen mit zu vielen männlichen Hormonen oder gar ein paar Y-Chromosomen zu viel Kugeln weiter stoßen als ihre rein weiblichen Kontrahentinnen.

Wenn ausgerechnet Sahra Wagenknecht (54, BSW) es unverantwortlich findet, dass mit dem neuen Gesetz die Weichen für operative Geschlechtsumwandlungen gestellt werden, dann beweist sie damit entweder, dass sie nicht lesen kann, oder sie glaubt, dass ihre zukünftigen Wählerinnen und Wähler jeden Unsinn glauben, den die ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken von sich gibt:

Das neue Gesetz erlaubt es Männern ausdrücklich nicht, sich Zutritt zu Frauenhäusern zu verschaffen. Wenn sie behauptet: „Das Geschlecht wird von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung“, zeigt dies einmal mehr, dass sich ihr Wissen über Vererbung auf die erste Biologiestunde zu diesem Thema beschränkt. Die Verteilung der X- und Y-Chromosomen ist beim Menschen viel zu vielfältig, um aus einem „Entweder-oder“ eine „biologische Tatsache“ zu machen.

Auch Beatrix von Storch (52, AfD) kassierte diesmal nur einen Ordnungsruf für ihren demütigenden Angriff auf die transsexuelle Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer (46, Grüne). Wenn am 1. November das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft tritt, werden solche vorsätzlichen Zuordnungen zum falschen Geschlecht mit bis zu 10.000 Euro bestraft.

Ihre wütende Analyse, das Vorhaben der Regierung sei „die Symbiose von Nordkorea und Gender-Gaga“, beweist allenfalls ihre Unkenntnis des neuen Gesetzestextes, der Verhältnisse in Nordkorea und ihre völlige Ignoranz gegenüber der Bedeutung des im Deutschen noch recht jungen Begriffs Gender. Lady Gaga hält sie wohl auch für den Inbegriff der Sünde schlechthin.

Schwachstellen des neuen Gesetzes könnten sich im Bereich der Gleichberechtigung zeigen. So wird schon jetzt vermutet, dass die Passagen zum Hausrecht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht provozieren könnten.

Zutiefst diskriminierend ist auch der Paragraf über die „Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall“. Was hier so blumig umschrieben wird, hieß früher Krieg. Nur die Männer sind von der neuen Wahlmöglichkeit des Geschlechts vor und im Krieg ausgeschlossen, „soweit es den Dienst mit der Waffe betrifft“.

Auch wenn heute bei jeder Meldung über Manöver, Truppenbewegungen und Ministerbesuche immer von Soldatinnen und Soldaten die Rede ist, scheint der „Dienst mit der Waffe“ - und das damit verbundene hohe Risiko zu fallen - nach wie vor reine Männersache zu sein. Dabei wäre es für Frauen genauso süß wie für Männer, fürs Mutterland zu sterben.

Jan bleibt
Jan
Webmaster
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