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Drei mal hoch

homo.net Info vom 1. Oktober 2020
von Webmaster Jan

 

Mark Twain schrieb: „Um den vollen Wert des Glücks zu erfahren, brauchen wir jemand, um es mit ihm zu teilen.“ Bis zum 30. September 2017 hieß es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vage: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“

Schon besser ist die Formulierung, die heute genau drei Jahre alt wird: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Drei wesentliche Klarstellungen zeugen vom Wandel des traditionellen Eheverständnisses und der Angst vor zu vielen Veränderungen: Es dürfen nur Personen heiraten, nicht mehr als zwei und das Geschlecht kann gleich oder verschieden sein. Ausdrücklich verbleibt der Zweitmann rechtlich nicht heiratsfähig. Eine eher kleine Änderung im BGB, aber ein gewaltiger Fortschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung für alle.

30 Jahre wurde für das neue Ehegesetz gekämpft, hart, zäh und geduldig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte schon etliche Male und viele Jahre vorher festgestellt, dass die alte Eheauffassung sich nicht mit unserer Verfassung vereinbaren ließe. Laut Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Deshalb hat bereits am 17. Juli 2002 der BGH ausdrücklich festgestellt, dass der Schutz der Ehe keinesfalls in Gefahr gerate, wenn gleichgeschlechtlichen Paaren gleiche Rechte zuerkannt würden. Die Verfassung musste also für die Öffnung der Ehe nicht geändert werden, was uns Union und FDP bis kurz vor Schluss einreden wollten.

Am 7. Juli 2009 urteilte der BGH noch schärfer: „Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.“

Am 19. Februar 2013 stellte der BGH im Rahmen seines Urteils zum Sukzessivadoptionsrecht zudem klar, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern eine Familie darstellen würden, die unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stünden. Auf die politische Erfüllung dieses Urteils werden wir wohl noch etliche Jahre warten müssen.

Vier weitere Urteile gegen verfassungswidrige Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beseitigten endgültig auch alle finanziellen Nachteile für eingetragene Partnerschaften. Nachdem der Staat keinen Profit mehr aus der Diskriminierung von Homosexuellen schlagen konnte, waren endlich auch einige wenige Christliche Unionisten bereit, gleiche Eherechte für alle zu dulden. Wollen wir uns erinnern, alle Parteien waren einstimmig für die Eheöffnung, außer die Christlichen. Nur 75 von 304 Abgeordnete der Christlichen Unionen stimmten damals für das neue Gesetz.

Toleranz muss man lernen. Ob das den rechten und ganz rechten Konservativen je vollständig gelingen wird? Noch immer lehnt die katholische Kirche Homosexualität als Sünde ab. Die Gründe dafür klaubt sie aus der Bibel, einem tausende Jahre alten Buch mit durchaus zweifelhafter Quellenlage, aus einer Zeit, als die Erde noch flach war, es donnerte wenn Gott sauer war und Überschwemmungen nicht wegen zu viel Regen, sondern zu regem Sündigen stattfanden.

Woody Allen behauptet: „Die Ehe ist der Versuch, die Probleme zu zweit zu lösen, die man alleine nicht gehabt hätte.“ Trotzdem wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. Aber das Gesetz stellt explizit fest, dass auch gleichgeschlechtliche Ehen geschieden werden können. Fast die Hälfte aller Ehen enden vorzeitig vor dem Scheidungsrichter. Die meisten davon im 5. Ehejahr. Die erste große schwule Scheidungwelle lässt also noch etwa zwei Jahre auf sich warten.

Beruhigend für alle schwulen Gatten ist, dass Ehebruch seit 1969 keine Straftat mehr ist. Der Saunabesuch am Wochenende könnte zwar den schwulen Haussegen in Schieflage bringen, ist aber keinesfalls eine strafbare Handlung.

Hochzeitsplaner bestätigen, dass Schwule eher konventionell Heiraten, mit Polterabend und Hochzeitstorte. Oft wird sogar ein Bräutigamstrauß gemeinsam in die schwule Menge geworfen. Lediglich der Brautschleier für den passiven Partner hat sich nicht durchgesetzt.

Trotzdem werden gleichgeschlechtliche Hochzeiten auch heute noch oft als „ungewöhnlich“ bezeichnet. Es spielt keine Rolle, wer welches Geschlecht hat. Das ist für manche noch immer schwer zu verstehen.

Toleranz muss man lernen, dafür ist es nie zu spät. Aber sie ist unglaublich wichtig für ein friedliches, gesundes und soziales Zusammenleben aller Geschlechter.

Zu guter Letzt stellen wir frei nach Loriot fest: „Eine glückliche Ehe ist eine, in der der Eine ein bisschen blind und der Andere ein bisschen taub ist.“

Hoch soll‘n sie leben
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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