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Schwul mit Paukenschlag
homo.net Info vom 6. Juli 2023
von Webmaster Jan
Mit einem Paukenschlag führt Nepal als zweites Land in Asien und als 35. Land weltweit die Ehe für Alle ein. Der Oberste Gerichtshof in Kathmandu macht per einstweiliger Verfügung den Weg für die Homo-Ehe frei. Rund 200 gleichgeschlechtliche Paare stehen bereits in den Startlöchern, um sich öffentlich zu outen und ihre Ehen registrieren zu lassen.
Der Oberste Gerichtshof legte fest, dass diese Übergangsregelung ab sofort gilt, bis die Regierung im regulären Verfahren die gleichgeschlechtliche Ehe für Alle im Land ermöglicht. Dabei wurde ausdrücklich verfügt, dass mit „Alle“ wirklich alle gemeint sind, also auch Menschen, die sich als divers definieren. Das sogenannte „dritte Geschlecht“ wurde in Nepal von diesem Gericht bereits 2007 eingeführt, zeitgleich mit der Legalisierung der Homosexualität.
Ein Jahr später forderte der Oberste Gerichtshof die Regierung erstmals auf, auch das Ehegesetz anzupassen. Nachdem die Regierung 15 Jahre lang nichts unternommen hatte, fällte das Gericht nun sein fulminantes und bahnbrechendes Urteil. Grandios.
Bislang war Taiwan das einzige Land in Asien, das die Homo-Ehe anerkannte. Das mehrheitlich hinduistische Nepal entwickelt sich seit dem Ende des jahrzehntelangen maoistischen Aufstands im Jahr 2006 zunehmend fortschrittlich.
Bereits im Jahre 2007 wies der Oberste Gerichtshof Nepals die Regierung an, die Diskriminierung von LGBT zu beenden und Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen. Seitdem haben einige gleichgeschlechtliche Paare inoffiziell geheiratet und Gay-Pride-Paraden haben in der Hauptstadt Kathmandu stattgefunden.
Aktivisten zufolge gibt es immer noch keine klare Gesetzgebung. Homosexuelle wurden von ihren Familien und Gemeinschaften angegriffen und im Bildungswesen, bei Behörden und in Krankenhäusern diskriminiert.
Die vom Obersten Gerichtshof mit sofortiger Wirkung geschaffene Möglichkeit, Ehen amtlich registrieren zu lassen, wird dazu beitragen, einige dieser Probleme zu überwinden.
Erschreckend ist, dass die USA in die entgegengesetzte Richtung marschieren. Dort ist es Dienstleistern künftig erlaubt, Schwule auszuschließen und offen zu diskriminieren.
Der Oberste Gerichtshof in Washington bestätigte das Recht einer christlichen Webdesignerin, die sich aus religiösen Gründen ausdrücklich weigern möchte, Webseiten für Schwule zu erstellen.
Für diese „vorsorgliche“ Weigerung gab es bisher keinen Anlass. Der verhandelte Fall scheint rein hypothetisch zu sein. Bis heute konnte kein Homosexueller gefunden werden, der bei dieser voreingenommenen Designerin eine Webseite in Auftrag gegeben hätte. Die Tatsache, dass der schwule Kunde und sein „inakzeptabler“ Auftrag frei erfunden waren, hinderte den Obersten Gerichtshof nicht daran, den Fall zu verhandeln und ein folgenschweres Urteil wegen eines fiktiven Gewissenskonflikts zu fällen.
Das Gericht hat eine Mehrheit von sechs konservativen Richtern gegenüber drei linksliberalen Richtern, seit Donald Trump (77) gleich drei Richter auswechselte. Es sieht die offene Diskriminierung von Schwulen durch die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit gedeckt. Der Staat dürfe die Webdesignerin nicht zwingen, Botschaften zu gestalten, mit denen sie nicht einverstanden sei.
Die drei unterlegenen Richter halten das fatale Urteil für falsch und werfen die Frage auf, welche anderen Diskriminierungen künftig ebenfalls erlaubt sein sollten: kommt nach der sexuellen Orientierung die Hautfarbe oder Menschen mit Behinderung?
Wenn Weltanschauungen aufeinanderprallen, muss eine Gesellschaft abwägen, welches Recht ihr höher und heiliger ist. Ist der Glaube an einen fiktiven Gott, der angeblich Homosexuelle verdammt, ein höheres Rechtsgut als das Recht real existierender Menschen, zu lieben, wen sie wollen?
Der Wille des amerikanischen Volkes ist in dieser Frage eindeutig: 80 Prozent der Amerikaner unterstützen die Antidiskriminierungsgesetze für Schwule. Im Namen des Volkes wurde dieses fatale Urteil jedenfalls nicht gefällt.
Hoch lebe Nepal
Jan
Webmaster
vom homo.net Team