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Mord aus Verblendung
homo.net Info vom 27. Mai 2021
von Webmaster Jan
Am 4. Oktober 2020 stach Abdullah al H. H. (21) in der Dresdener Altstadt auf zwei ihm völlig unbekannte Männer ein, zufällig vorbeikommende Touristen aus Nordrhein-Westfalen. Thomas L (55) aus Krefeld starb wenig später im Krankenhaus, sein Lebenspartner Oliver L. (53) aus Köln überlebte schwer verletzt. Letzten Freitag wurde der junge Syrer vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden zur Höchststrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die religiöse Verblendung des Islamisten sei extrem. Die Richter stellten eine eingewurzelte Neigung fest, Mordtaten zu begehen. Sie betonten die besondere Schwere der Schuld und verurteilte ihn wegen Mordes, Mordversuches und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft.
Zusätzlich schafften die Richter in ihrem Urteil die Möglichkeit, eines Tages Sicherungsverwahrung anzuordnen. Deutlicher können sie nicht machen, dass sie den Täter für gefährlich halten. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit und wird wohl sein Leben lang eingesperrt bleiben.
Unglaubliches Leid bereitete diese sinnlose Tat. Für viele war es ein unvorstellbarer Schock. Sieben Jahre lang waren die beiden Männer ein Paar, bevor der Täter sie an einem sonnigen Herbstabend hinterrücks und unvermittelt angriff und niederstach. Einem Gutachter zufolge streifte der Angeklagte an jenem Abend mit zwei Brotmessern im Gürtel durch die Dresdener Innenstadt und hielt nach potenziellen Opfern Ausschau. Er habe mehrere Menschen verfolgt, bis er schließlich - eher zufällig - das schwule Paar angriff. Es hätte jeden treffen können. Es geht jeden in der Gesellschaft was an.
Selbst sein Verteidiger gehöre zu den Ungläubigen. Dem Täter fehle jede Einsicht in die Tiefe seiner Schuld. Er sei in seinem eigenen Terror gefangen, getrieben von der Angst vor einem Gott, den er sich aus radikalislamischer Propaganda selbst geschaffen habe.
Einer der Richter sprach von einem „selbst gezimmerten Zerrbild Gottes“, nach dem Adullah al H. H. sein mörderisches Handeln ausgerichtet habe. Er sehe sich selber als Sünder. Seine Angst vor der Hölle habe sein Leben beherrscht. Um doch noch ins Paradies zu gelangen, habe er Ungläubige töten und als Märtyrer sterben wollen. Weitere Morde kündigte er an.
Es ist eine Tat, die fassungslos macht. „Er hat sich einen kurzen, bequemen, leichten Weg ins Paradies versprochen, so pervers es klingt“, sagte der Richter. Mit Gott habe das nichts zu tun, nur mit Egoismus. „Im Prinzip war es ihm egal, wen er tötet. Auch wenn er die beiden Männer zu Opfern seiner tief sitzenden Homophobie gemacht hat, hätte es doch jeden treffen können.“
Erst fünf Tage vor dem grausamen Mord war er aus der Jugendhaft entlassen worden. Drei Jahre hatte er wegen Körperverletzung, Bedrohung, Propaganda für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gesessen. Ein Selbstmordattentat hatte er angekündigt.
Der Gefängnispsychologin sagte er noch am Ende seiner Haftzeit, dass es legitim sei, Ungläubige zu töten. Die Behörden mussten ihn trotzdem freilassen. Es gab keine Rechtsgrundlage, ihn weiter gefangen zu halten. Auch nach Syrien konnte er wegen der lebensgefährlichen Lage dort nicht abgeschoben werden.
Die Gefährlichkeit des Mannes war den Behörden wohl bewusst. Das Landeskriminalamt, der Verfassungsschutz, die örtliche Polizei und die Bewährungshilfe überwachten, kontrollierten und betreuten ihn nach seiner Freilassung intensiv, selbst noch am Tage der Tat. Vom Töten hielt ihn das nicht ab.
Der Richter versucht auch zu ergründen, ob die Tat zu verhindern gewesen wäre. Eine dauerhafte Observation aller Gefährder in Deutschland rund um die Uhr könne der Staat nicht leisten. Auch eine elektronische Fußfessel hätte die Tat wohl nicht verhindert. Abdullah al H. H. habe als Märtyrer sterben wollen. Eine Fußfessel hätte ihm da kaum im Weg gestanden.
Es gab viel Kritik an den beteiligten Behörden. Aber die zuständigen Organe haben wohl alles getan, was ihnen in einem Rechtsstaat möglich ist. Die Forderung rechter Gruppierungen nach einer Verschärfung des Asylrechts und eine Ausweitung der Abschiebung birgt mehr Schaden als Nutzen für unser Land. Die Tat politisch zu instrumentalisieren, um eine verschärfte Einwanderungspolitik zu fordern, ist eine Verhöhnung der Opfer.
Auch die schwulen Verbände sollten sich mit ihrer Kritik besser zurückhalten. Die beiden Männer waren zwar schwul, aber zu Opfern wurden sie eher zufällig. Es hätte auch jeden anderen treffen können, der zur falschen Zeit am falschen Ort weilte.
Bei Abdullah al H. H. handelt es sich um einen Einzeltäter. Es ist 2020 die einzige islamische Straftat mit Todesfolge. Glücklicherweise ist es auch der erste und einzige tödliche Angriff eines Muslims auf Homosexuelle in Deutschland.
„Man kann solche Taten vielleicht verhindern“, sagt der Richter abschließend, „aber nicht in einer Gesellschaft, in der wir alle leben wollen.“
In tiefer Trauer
Jan
Webmaster
vom homo.net Team