Aufregende Flaggen
homo.net Info vom 22. Mai 2025
von Webmaster Jan
Der bei Schwulen so beliebte Eurovision Song Contest (ESC) steht offiziell für Völkerverständigung, Frieden und Weltoffenheit. Doch so sehr die Veranstalter, die European Broadcasting Union (EBU), betonen, der ESC sei eine unpolitische Veranstaltung – die Realität sieht anders aus.
Nemo Mettler (25) wird in der Wikipedia als „musizierende Person“ bezeichnet. Nemo ist eine nichtbinäre Person aus der Schweiz, die durch ihre Musikkarriere bekannt wurde – und die erste offen nichtbinäre Person, die den ESC gewonnen hat.
Diese Formulierungen – hier wie im Wikipedia Artikel über eine „musizierende Person“ – wirken auf viele gestelzt und künstlich. Über eine Person zu schreiben, die auf eigenen Wunsch kein Pronomen hat, stellt Sprachgewohnheiten vor Herausforderungen. Nemo bezeichnet sich selbst als pansexuell.
Für pansexuelle Menschen spielt das Geschlecht keine Rolle dabei, wen sie begehren oder lieben – das können auch transgeschlechtliche, nichtbinäre oder intergeschlechtliche Personen sein. Oder auch ganz normale Menschen, zum Beispiel eine Frau – wie im Fall von Nemo Mettler.
Nemos Sieg in Malmö im Jahre 2024 holte den ESC dieses Jahr in die Schweiz. Vergangene Woche fand in Basel eine unpolitische, völkerverbindende, friedliche und weltoffene Veranstaltung statt – zumindest war das die Absicht der Veranstalter.
Nemo trat dort mit zwei Showeinlagen erneut auf und verstörte das Publikum nicht nur mit der neuen Single „Unexplainable“:
Unerklärlich
Ich kann nicht erklären wie ich fühle
Was auch immer in meinem Hirn passiert
Ich weiß nie ob es echt ist
Kann ein Gefühl eine Lüge sein?
Ich verstehe selten meine Gedanken
Ich schreibe sie auf bevor ich schlafe
Doch ich bin immer noch genau da wo ich war
Jedes Mal wenn ich sie lese
Vor dem Wettbewerb hatte sich Nemo öffentlich gegen die Teilnahme Israels ausgesprochen – und war damit nicht allein. Doch bei der EBU stieß dieser Protest auf taube Ohren: „Alle Mitglieder der EBU sind teilnahmeberechtigt am Eurovision Song Contest.“
Vor drei Jahren war man da noch flexibler: Russland wurde damals auf Betreiben mehrerer EBU-Mitgliedsstaaten vom Wettbewerb ausgeschlossen. Als Reaktion verließen drei russische Sender die EBU. Sie begründeten diesen Schritt damit, dass der Ausschluss eine unangemessene politische Maßnahme eines Forums sei, das sich selbst als unpolitisch definiere.
Israel ist dabei, Russland nicht. Was als politisches Statement gilt und was nicht, wird weniger durch das Regelwerk als vielmehr durch die politische Großwetterlage bestimmt. Es geht um Mehrheiten, Imagepflege und diplomatische Rücksichtnahme. Zwar wird Neutralität behauptet, aber nicht gelebt.
Dabei ist eine internationale Veranstaltung, bei der die Teilnehmer nach Ländern sortiert sind, kaum jemals unpolitisch. Schon die Definition dessen, was überhaupt als europäisches Land gilt, ist beim ESC äußerst fragwürdig: „Bis heute haben alle europäischen Staaten außer Liechtenstein und der Vatikanstadt am ESC teilgenommen.“
Palästina gehört nicht zur EBU, dafür aber Israel, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Jordanien und der Libanon – sowie Australien, „weil die Sendung dort so beliebt ist“, sprich: weil sich dort viel Geld verdienen lässt. Immerhin kostet jede Stimmabgabe 20 Cent. Und jeder Europäer darf bis zu 20 Mal abstimmen. Rund 170 Millionen Menschen sahen das Finale 2025 weltweit im Fernsehen. Da kommt einiges zusammen – und die Produktionskosten von 20 Millionen Euro waren gut investiert.
Die EBU betont dennoch immer wieder: „Der Eurovision Song Contest ist eine unpolitische Musikveranstaltung und ein Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die Mitglieder der EBU sind. Er ist kein Wettbewerb zwischen Regierungen.“
Deshalb war es in diesem Jahr ausdrücklich verboten, politische Fahnen auf der Bühne in Basel zu zeigen. Dazu zählt auch die Regenbogenflagge – das Symbol der queeren Community. Landesfahnen hingegen waren erlaubt, mit zwei Ausnahmen: Palästina und Russland. Dass ausgerechnet Regenbogenfahnen verboten wurden, die für Sichtbarkeit und Gleichberechtigung stehen, entlarvt die wohlkalkulierte Ambivalenz des ESC.
Doch so ganz wohl scheint sich die EBU mit ihrer neuesten Linie nicht zu fühlen. Die offiziellen ESC-Regularien zum Flaggenverbot wurden nämlich nicht veröffentlicht. Angeblich liegen die Regeln den Künstlern und Delegationen jedoch schriftlich vor.
Selbstverständlich möchte man die treuste schwule Fangemeinde nicht verprellen, indem man in offiziellen Statuten schwarz auf weiß veröffentlicht, dass Regenbogenfahnen nicht nur unerwünscht, sondern verboten sind.
Solidarität à la ESC
Jan
Webmaster
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