Es funktioniert einfach doch
homo.net Info vom 30. Oktober 2025
von Webmaster Jan
Es ist noch gar nicht so lange her: Von 1981 bis 2011 mussten sich Transsexuelle kastrieren oder sterilisieren lassen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern wollten. 2011 hat das Bundesverfassungsgericht diese Verstümmelung verboten.
Doch noch brauchte es für den weiterhin notwendigen Gerichtsbeschluss drei Jahre Wartezeit, eine medizinische Diagnose mit zwei unabhängigen Gutachten und viel Geld. Gutachten und massenweise Verwaltung waren teuer.
Dann kam vor einem Jahr das bis heute umstrittene Selbstbestimmungsgesetz. Ein Jahr später sollten sich auch die Kritiker entspannen. Kein Bartträger wurde im Frauenklo gesichtet, kein Macho hat Saunen für Frauen gestürmt, das vorausgesagte Chaos in den Standesämtern ist ausgeblieben.
Das umstrittene Gesetz ist für die Betroffenen von großer Wirkung. Viel zahlreicher als erwartet haben sie mit dem neuen Gesetz in Würde ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ihren Bedürfnissen angepasst.
4.000 pro Jahr wurden erwartet, 19.769 sind in den ersten neun Monaten der Änderung bereits gekommen. Der Bedarf ist da. Er ist größer als vermutet.
Seit es Verwaltungen gibt, wollen alle Politiker Verwaltungen reduzieren. Dabei wachsen sie unaufhörlich. Das Selbstbestimmungsrecht verwandelt ein jahrelanges, menschenunwürdiges Gerichtsverfahren mit Zeugen und Gutachtern in einen winzigen Verwaltungsakt. Vorbildlich. Wenn wir diesen jetzt noch vorbildlicher digitalisieren – man darf ja mal träumen … Denn noch faxen immer noch mehr Verwalter immer noch mehr und immer noch weiter, ungehindert durch Politikerversprechen.
Was Rechtspopulisten auf der ganzen Welt für Gendergaga halten, ist in Wirklichkeit eine notwendige Reaktion auf großes menschliches Leid und reale Ungleichheit. Nur mühsam wächst auch bei uns der Fortschritt – leider nicht ohne Angriffe. Innenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) plante ein Register für trans Personen. Der Bundesrat hat ihn glücklicherweise im Ansatz gestoppt.
Einer von fast 20.000 hat das neue Gesetz doch missbraucht. Sven Liebich (55), ein rechtsextremer Neonazi aus Merseburg, hat Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ vertrieben. Dafür wurde er zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Die wollte er lieber im Frauenknast absitzen. So wurde aus Sven rechtsgültig eine Marla-Svenja. Doch wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug weiter als Mann behandelt. Anstatt seine Haftstrafe anzutreten, entzog sich die angebliche Malra-Svenja der verdienten Strafe durch Flucht ins Ausland.
Wie dürfen „sie“ also weiterhin ungestraft Sven nennen. Eine Geldstrafe für Missgendernde gibt es in diesem Falle von Missbrauch nicht.
Das Selbstbestimmungsgesetz funktioniert einfach.
Eine vorbildliche Reform
Jan
Webmaster
vom homo.net Team
