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Liebe unterm Regenbogen

homo.net Info vom 31. März 2022
von Webmaster Jan

 

Im August 2020 schrieb ich über „Schwule Egel“, im März 2021 „Von der Freiheit zum Irrtum“. Am 3. August 2020 wurde der Kasseler Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera (67) der Beleidigung Homosexueller für schuldig befunden und vom Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe von 6.000,- Euro verurteilt.

Der Biologe hatte in einem Interview auf einer katholischen Webseite gleichgeschlechtliche Paare als „asexuelle Erotikvereinigungen“ bezeichnet und mit Blick auf Adoptionen durch Homosexuelle vor einem „Kinderschänder-Szenario“ gewarnt. Juristisch steht nun endgültig fest: Das war nicht strafbar.

Im März 2021 hatte das Landgericht Kassel das Urteil aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Kassel ging in die Revision. Inzwischen hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt den Freispruch bestätigt. In einer Demokratie seien auch teilweise überspitzte und polemische Aussagen nicht strafbare Meinungsäußerungen, hieß es in der Begründung des Oberlandesgerichts.

Selbst wenn es schwerfällt, wir müssen es unfrohen Herzens ertragen. Denn auch wir profitieren letztendlich viel mehr von der bei uns herrschenden Meinungsfreiheit, als wenn wir unserem Staat erlauben würden, zu zensieren, was gesagt werden darf und was nicht. Uns reicht die eigene Gewissheit, dass Regenbogenfamilien kein Horror-Szenario für Kinder sind. Sie können dort genau so behütet und geliebt aufwachsen wie in jeder anderen Familie auch.

Liebet einander
Jan
Webmaster
vom homo.net Team

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