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Nackte Tatsachen
homo.net Info vom 11. Juli 2019
von Webmaster Jan
Am 20. Juni 2019 berichtet das Polizeipräsidium des Landkreises Günzburg von 12 Verkehrsdelikten, einem Trickbetrüger, einem Diebstahl und dem Entwenden von Steinen in Legoland.
Und dann wurde noch ein Mann beim FKK-Baden ertappt. Am Erdbeersee. Von einer Fußstreife der Polizeiinspektion. Da dieses untersagt sei, erwarte ihn nun eine empfindliche Geldstrafe.
Das wollten wir genauer wissen, denn nach dem Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31. August 1993 wurde die Verordnung über das Verhalten beim öffentlichen Baden am 30. September 2013 außer Kraft gesetzt. Ganz still und leise sozusagen. Dort wurde noch für das öffentliche Baden zwingend das Tragen von Badekleidung vorgeschrieben.
Allerdings nur für genau 20 Jahre. Na, das reicht ja auch. Als die 20 Jahre rum waren, hatte der Freistaat keine neue Badeordnung mehr eingeführt. Zu viele bayrische Parks, Flussufer und Seen waren inzwischen von den Nackten erobert worden.
Auch in Günzburg gab es dann 26 Jahre Textilfreiheit am Busen der Natur. Klar, dass sich besonders auch die Schwulen an den schönen, lokalen Seen zu FKK und Co. trafen. Und wohl immer dreister wurden...
Zuerst fühlen sich nur die Angler gestört. Dann werden Penisringe getragen und deren Inhalt vorgestellt. Das Verhalten wird immer wilder bis von unverblümtem Sex auf freier Flur berichtet wird.
Da merkten die Günzburger Stadtväter, dass ihnen die Regelung der bayrischen Badeordnung fehlt. Sie machen eine fast wörtliche Abschrift der völlig veralteten Regelung und lassen sie am 13. Juni 2019 in Kraft treten. Wieder für genau 20 Jahre. Und schon eine Woche später machen sich eifrige Polizeibeamte auf zur Jagt auf nackte Tatsachen am Erdbeersee. Regelmäßig, wie inzwischen berichtet wurde.
Der Erdbeersee ist ein EU-Badesee. Verboten ist Surfen, Segeln und das
aden von Hunden. Weiterhin gilt jetzt natürlich die städtische Badeverordnung der Stadt Günzburg vom 13. Juni 2019:
§1: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Stadt Günzburg Badekleidung tragen. Dies gilt für Wasser-, Luft- und Sonnenbaden.“
Oder auch nicht... Denn es gibt noch §2 mit den Ausnahmen:
§2: „§1 gilt nicht an Plätzen, an denen die badende Person nach den gegebenen Umständen damit rechnen kann, dass Unbeteiligte sie nicht sehen.“
Vorsicht vor nicht badenden Polizisten wäre damit geboten. Es sei denn, die badende Person rechnet damit, dass Polizisten im Dienst nicht derartig weit spazieren gehen. Womit rechnest Du? Die lokalen Ordnungshüter scheinen sich derzeit jedenfalls ganz intensiv um die Vertreibung des Lasters am Erdbeersee zu kümmern.
Wenn Du regelmäßig am Erdbeersee badest, schreibe von Deinen Erfahrungen hier:
http://gay-szene.net/erdbeersee.html
Am liebsten nackt,
Jan
Webmaster
vom homo.net Team