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Schwule Gleichheit

homo.net Info vom 13. November 2025
von Webmaster Jan

 

Vor 25 Jahren beschloss der Bundestag die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (81, SPD) ermöglichte damit gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtlich anerkannte Partnerschaft – ähnlich der Ehe, wenn auch zunächst mit eingeschränkten Rechten.

Die FDP war gespalten, während die CDU/CSU-Fraktion geschlossen dagegen stimmte. Konservative Politiker warnten, das Gesetz würde traditionelle Familienwerte untergraben und die Ehe aushöhlen. Viele „Christen“ wollten keine Konkurrenz zur „besonders geschützten Institution der Ehe“.

Der Bundesrat, damals mit einer CDU/CSU-Mehrheit, hätte dem Gesetz niemals zugestimmt. Doch die Bundesregierung behandelte das Lebenspartnerschaftsgesetz als Einspruchsgesetz, sodass die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich war. Sie leitete das Gesetz direkt an Bundespräsident Johannes Rau (1931 – 2006, SPD) weiter. Dieser unterzeichnete es. Am 1. August 2001 trat es in Kraft.

Das war ein politisch riskanter, aber legaler Schritt. Ein solches Vorgehen ist im föderalen System zwar selten, aber ausdrücklich vorgesehen, um Blockaden zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermeiden.

Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen (alle mit CDU/CSU-Regierungen) klagten, doch das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Rechtsauffassung der rot-grünen Bundesregierung.

Gleichzeitig betonte das Gericht im Hinblick auf das Lebenspartnerschaftsgesetz das Gebot der Gleichbehandlung. Schwule Partner durften ohne sachlichen Grund nicht mehr schlechter gestellt werden.

Die Gerichte mussten sich daher immer wieder um die schwulen Partner kümmern. Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern war nicht mehr zeitgemäß.

So wurden 2004 die Unterhalts-, Versorgungsausgleichs- und Namensregelungen gleichgestellt, 2008 folgte die Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer und im Jahr 2013 dehnte das Bundesverfassungsgericht das Ehegattensplitting mit der Begründung „Gleiche Verantwortung führt zu gleicher steuerlicher Behandlung“ aus. Auch Beamtenrecht, Versorgungsrecht und Hinterbliebenenrente wurden angepasst.

Grundlage war dabei stets die verfassungsrechtliche Gleichstellungslinie, die das Urteil von 2002 begründet hatte. Die logische Folge war 2017 die vollständige Öffnung der Ehe für Alle. Ohne das Urteil von 2002 wäre diese Entwicklung sicherlich deutlich langsamer verlaufen.

Das Adoptionsrecht wurde hingegen nur teilweise angepasst. Von einer Regelung, nach der die Kinder eines Ehegatten automatisch auch die des anderen Ehegatten wären, sind wir noch weit entfernt.

Dänemark war 1989 das erste Land der Welt, das eine eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare einführte. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte inzwischen alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert hat, gesetzliche Regelungen für homosexuelle Paare zu schaffen, haben Bulgarien, Polen, Rumänien, die Slowakei und Litauen noch immer keinen rechtlichen Rahmen für schwule Partner geschaffen.

Vor 25 Jahren beschloss der Bundestag die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die rot-
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