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Brunei informiert EU Parlamentarier
homo.net Info vom 25. April 2019
von Webmaster Jan
Die Welt ist entsetzt über die neuen Scharia Gesetze (SPCO) die Brunei am 3. April diesen Jahres eingeführt hat. Darin wird unter vielen anderen auch die Strafe für Homosexualität von 10 Jahren Gefängnis auf Tod durch Steinigung verschärft. Das Europäische Parlament verurteilt nachdrücklich das mittelalterliche Scharia Strafgesetz und fordert die Behörden in Brunei auf, die Änderungen unverzüglich rückgängig zu machen.
Statt sich dem internationalen Druck zu beugen, hat die diplomatische Vertretung Bruneis einen Brief an die EU geschrieben, in welchem sie Auspeitschen, Steinigung und Amputation rechtfertigt. Stolz auf die eigene Souveränität beharrt das Land auf seine eigenen Rechtsnormen. Diese würden die eigenen kulturellen und religiösen Werte widerspiegeln. Brunei fordere Toleranz, Respekt und Verständnis für den Wunsch, die eigenen traditionellen, religiösen und kulturellen Werte zu erhalten.
Das Word Hadd kommt aus dem Arabischen und bezeichnet in der Religion des Islam Strafen die laut islamischem Gesetz (Scharia) von Gott beauftragt und festgelegt seien. Die EU Abgeordneten werden detailliert über die Hadd sowie die Syariah Penal Code Order (SPCO ) aufgeklärt:
Der Auspeitscher müsse das selbe Geschlecht wie der Straftäter haben. Der Täter müsse bekleidet sein. Das Schlagen erfolge mit mäßiger Kraft ohne die Hand über den Kopf zu heben. Platzwunden und Knochenbrüche seien zu vermeiden. Gesicht, Kopf, Bauch, Brust und Genitalien würden verschont.
Im Abschnitt 179 der Strafprozessordnung heißt es, die Peitsche müsse mit Ausnahme des Griffs aus nur einem Material gefertigt sein, aus Rattan oder einem Ast. Sie solle ohne Segment oder Gelenk sein, nicht länger als 1,22 Meter und nicht dicker als 1,25 Zentimeter.
Tod durch Steinigung und Amputation von Gliedmaßen würden für Straftaten wie Diebstahl, Raub, Ehebruch und Sodomie verhängt. Die Verurteilung erfolge mit extrem hoher Beweislast. Als Zeugen seien zwei oder vier Männer mit hohem moralischem Ansehen und Frömmigkeit nötig. Indizien reichten als Beweis nicht aus. Es dürfte überhaupt keinen Zweifel an der Schuld geben. Die weltweit üblichen Rechtsauffassung „ohne berechtigten Zweifel“ würde weit übertroffen werden.
Die männlichen Zeugen müssten so fromm sein, dass es extrem schwierig sei, in der heutigen Zeit solche Zeugen zu finden. Eine Fußnote klärt die EU Parlamentarier darüber auf, dass ein einziges vergessenes Gebet bereits einen sonst tadellosen Zeugen disqualifiziere.
Zur Verurteilung könne es also praktisch nur bei einem Geständnis der Täter kommen. Das Geständnis müsse mindestens vier mal mündlich vor Gericht wiederholt werden. Es könne jederzeit widerrufen werden, auch noch während der Exekution.
Der hohe Anspruch an das Gerichtsverfahren kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die Strafen zutiefst inhuman sind und die Menschenrechte grob verletzt werden.
http://homo.net/news/Brunei-Brief-an-die-EU
Des Europäische Parlament möchte das Einfrieren von Vermögen prüfen und Visa verweigern. Insbesondere aber sollen neun Hotels auf eine schwarze Liste kommen weil sie sich im Besitz der Brunei Investment Agentur befinden.
Wir meinen, dass Brunei deutlich mehr Öl als Hotelzimmer verkauft. Von einem Boykott des Ölhandels haben wir allerdings noch nicht gehört. Der wäre ja auch schwieriger als ein anderes Hotel zu buchen.
Zutiefst entsetzt,
Jan
Webmaster
vom homo.net Team